Derogation

Als Derogation (Teilaufhebung, teilweise Außerkraftsetzung,[1] von lat. derogare = teilweise abschaffen) wird in der Rechtswissenschaft der Umstand bezeichnet, dass ein Gesetz die Gültigkeit eines anderen teilweise aufhebt,[2] im kanonischen Recht auch Obrogation genannt. Als Abrogation wird dagegen die vollständige Aufhebung einer Rechtsnorm durch eine andere bezeichnet.[3]

  1. Derogation duden.de, abgerufen am 11. September 2022.
  2. Weber (Rechtswörterbuch), 2022.
  3. Abrogieren Brockhaus’ Konversationslexikon, 1902–1910. Abgerufen am 11. September 2022.

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